AGB für alle Bereiche von Saltantes

Stand: 30.10.17

Teil 1: AGB für die Nutzung dieser Webseite

1.

  1. Die Nutzung der Webseite von Saltantes ist jedermann mit wenigen Ausnahmen (s. hierzu 4.), aber nur im Rahmen der nachfolgenden AGB gestattet.
  2. Sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, auch bzgl. des Gesamtkonzepts und seiner Teile, werden vorbehalten.
  3. Mabrock eine eingetragene Marke von Saltantes und darf ohne Gestattung durch Saltantes nicht verwendet werden.
  4. Der Inhalt dieser Webseite und der dazugehörenden Dienstleistung 'Tanzkurse' (s. Teil 2) ist urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck oder Download ist verboten.
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt den Bestand dieser Rechte anzugreifen oder Dritte bei einem Angriff zu unterstützen.6Die Verpflichtung erstreckt sich auch darauf, keine Löschungsanträge gegen diese Rechte zu stellen.  
  6. Greift der Nutzer diese Vertragsrechte selbst oder durch Dritte an, oder unterstützt er Dritte beim Angriff in irgendeiner Form, so hat die Inhaberin das Recht, die vereinbarte Vertragsstrafe gem. 7. verlangen.

2.

  1. Die Benutzung dieser Webseite ist einem Benutzer nur zum privaten Eigengebrauch und dabei ausschließlich zur Ansicht und zum Zwecke von Vertragsabschlüssen gestattet.
  2. Es ist insbesondere untersagt, das auf dieser Webseite dargestellte Unternehmenskonzept selbst kommerziell oder privat zu verwerten oder zu verwenden.

3.

  1. Mit der Registrierung und/oder der Teilnahme an einem Kurs wird nochmals die Kenntnisnahme und die Geltung der Nutzungsbestimmungen (AGB für alle Bereiche von Saltantes) für bereits in früheren Kursen erlangte Kenntnisse bestätigt.
  2. Jeder, der das Angebot von Saltantes in irgendeiner Weise faktisch – jedoch ohne Registrierung und Anmeldung – benutzt bzw. benutzen möchte, unterliegt ebenfalls diesen AGB.
  3. Die faktische Benutzung führt zur Vereinbarung dieser AGB.
  4. Einsicht in die speziellen AGB, soweit sie hier nicht ohnehin schon aufgeführt sind, erhalten Sie jederzeit auf den Spezialwebseiten sowie bei den Anbietern der unterschiedlichen Dienstleistungen.

4.

  1. Als Benutzer dieser Webseite ausgeschlossen ist ausdrücklich jede Person, die im rechtlichen Sinne zur 'Konkurrenz' gehört.
  2. Insbesondere sind unter 'Konkurrenz' im Sinne dieser AGB zu verstehen Inhaber und Mitarbeiter von Tanzschulen und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen, Tanzlehrer, Tanztrainer oder vergleichbare Personen, die zu gewerblichen Zwecken Dritten Tanzschritte, Bewegungsabläufe oder Choreographien vermitteln oder vorbezeichnete Tätigkeiten gewerblich aufführen oder für solche Personen in sonstiger Weise arbeiten.
  3. Ausgenommen von dieser Gruppe sind wiederum diejenigen, die sich erfolgreich um eine freie Mitarbeit oder Lizenz, z.B. als Tanzlehrer bei Saltantes, beworben haben.

5.

  1. Es ist untersagt, Links auf diese Webseite von Saltantes ohne vorherige Einwilligung seitens der Webseitenbetreiberin zu legen.

6.

  1. Für verbindliche Informationen jeder Art zu Saltantes ist ausschließlich der Kunden-Service von Saltantes zuständig.
  2. Informationen von oder Absprachen mit Tanzlehrern sind rechtlich irrelevant, soweit sie nicht in die ausschließliche Zuständigkeit derselben fallen.
  3. Ein Tanzlehrer ist lediglich ab Ankunft im Tanzsaal für die Durchführung seiner Kurse zuständig und verantwortlich.

7.

  1. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedin-gungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € bei der widerrechtlichen Nutzung zu gewerblichen Zwecken.
  2. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von der Schadenshöhe.
  3. Es steht der Webseitenbetreiberin frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  4. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

8.

  1. Nebenabreden bestehen nicht.

9.

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis auch nur schriftlich aufgehoben werden kann.
  2. Die AGB unterliegen deutschem Recht (formell und materiell). Gerichtsstand, soweit rechtlich vereinbar, für etwaige Streitigkeiten ist Passau.

10.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

11.

  1. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, eine der nichtigen oder unwirksamen Regelungen nahekommende Regelung zu treffen, wobei das tatsächlich wirtschaftlich Gewollte der nichtigen oder unwirksamen Regelungen so nahe wie möglich zu kommen hat.

12.

  1. Der Benutzer versichert zusätzlich durch das Abschicken seiner Registrierungsangaben, daß diese Registrierungsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

 

Teil 2: AGB für die Nutzung der Dienstleistung 'Tanzkurse' von Saltantes

  1. Es wird vorab darauf hingewiesen, daß das Vertragsverhältnis bei Privatkursen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer an dem Tanzkurs und dem Organisator des Tanzkurses als Veranstalter zustande kommt.
  2. Mit Saltantes besteht insoweit kein unmittelbarer Unterrichtsvertrag.
  3. Voraussetzung für diesen Unterrichtsvertrag mit jedem einzelnen Teilnehmer ist die Zustimmung von Saltantes zu jedem einzelnen Teilnehmer.
  4. Sie wird regelmäßig automatisch unter Vorbehalt erteilt, wenn sich ein Teilnehmer bei Saltantes anmeldet.
  5. Mit der Teilnahme am Tanzkurs verpflichtet sich der Teilnehmer, nachfolgende Nutzungsbedingungen zugunsten von Saltantes einzuhalten.
  6. Insoweit sind diese AGB-Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen dem Organisator als Veranstalter und dem Teilnehmer zugunsten von Saltantes und gelten auch in diesem Vertragsverhältnis als verbindlich vereinbart.

 

1.

  1. Die Nutzung der Dienstleistung 'Tanzkurse' von Saltantes ist nur im Rahmen der nachfolgenden AGB gestattet.
  2. Sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberrechte, werden (sich) vorbehalten.
  3. Insbesondere der Unterrichts-Inhalt dieser Tanzkurse ist urheberrechtlich geschützt.
  4. Die Weitergabe oder das Zugänglichmachen des Inhalts an Dritte ist untersagt.
  5. Es gilt Teil 1 1. Satz 5-7.

 

2.

a)

  1. Die Teilnahme an einem Tanzkurs ist grundsätzlich nur mit vorheriger verbindlicher Anmeldung möglich.
  2. Eine Ausnahme stellt Nr. 3 der o.a. AGB zur Nutzung der Webseite dar, die (vorsorglich) die faktische Nutzung eines Tanzkurses regelt.
  3. Sämtliche Tanzkurse dienen ausschließlich dem Zwecke der Freizeitgestaltung und dürfen auch nur zu diesem Zwecke besucht werden.

b)

  1. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs muß spätestens zum bekanntgegebenen Anmeldeschluß vor Kursbeginn erfolgen, ansonsten ist die Teilnahme nicht gewährleistet.
  2. Ist der Anmeldeschluß verpaßt worden, kann ein Kunde noch zur Teilnahme an einem Kurs zugelassen werden, wenn er mit sämtlichen allgemeinen und besonderen Vertragsbestimmungen, denen auch die anderen Teilnehmer unterliegen, einverstanden ist und den ggfs. entstandenen Zusatzaufwand der Zentrale vorab vergütet, der durch seine eigene Verspätung entsteht.
  3. Das Kursangebot ist ein Stufenprogramm.
  4. Das Überspringen einzelner Kurse ist nicht möglich.

c)

aa)

  1. Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
  2. Tanzkurs-Anmeldungen sind für Kunden unmöglich, solange sie bei Saltantes noch Schulden haben.

bb) 

  1. Die faktische (unangemeldete) Teilnahme an einem Kurs verpflichtet zur Zahlung der doppelten Kursgebühr. Bei Verdacht auf eine Straftat (z.B. Erschleichen einer Leistung) wird dieser immer zur Anzeige gebracht.

cc)

  1. Saltantes vergibt keine Optionen auf Teilnahme an Tanzkursen, sondern schließt immer nur gegenseitige Verträge über die Dienstleistung 'Tanzkurs'.
  2. Kein Text von Saltantes darf dahingehend ausgelegt werden.

d) 

  1. Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht, so wird ein Ersatztermin angeboten.
  2. Sollte dieser Ersatztermin nicht zustande kommen, wird der Kurs abgesagt.
  3. Ausschließlich in diesem letzteren Falle besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr, wenn Saltantes den Ausfall des Kurses zu vertreten hat.

e)

  1. Bedingung für die Teilnahme an einem Tanzkurs ist desweiteren die rechtzeitige Zahlung der Kursgebühr.
  2. Die Zahlung der Kursgebühr ist grundsätzlich dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kursbeitrag spätestens am Freitag 1 Woche vor Kursbeginn auf dem Saltantes-Konto eingegangen ist, es sei denn, es wurde ein anderer Überweisungseingangs-Stichtag bekannt gegeben.
  3. Geht auch diese Zahlung vor dem Kurs nicht oder nicht in vollständiger Höhe ein, wird Teilnahme des Kunden am Kurs verweigert. 4Der Kunde bleibt zur Zahlung der o.a. Kursgebühr verpflichtet.

f)

  1. Die Bezahlung der Kursgebühr ist nur per vorheriger Überweisung möglich.
  2. Barzahlung ist nicht möglich.

g)

  1. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs berechtigt lediglich zur höchstpersönlichen Teilnahme an dem gebuchten Kurs.
  2. Bei Verhinderung des Kursteilnehmers - aus Gründen, die auf Seiten des Kursteilnehmers liegen - kann der Kurs-Organisator jedoch seine Zustimmung dazu erteilen, daß der freiwerdende Platz von einer vom Teilnehmer vorgeschlagenen dritten Person (Ersatz-Person) genutzt wird, sofern sich diese dritte Person bei Saltantes angemeldet hat und der Platz im Kurs bezahlt wurde.
  3. Ohne Zustimmung von Saltantes und ggfs. des Kurs-Organisators zu dieser Ersatz-Person darf sie jedoch nicht teilnehmen.
  4. Wird eine Ersatz-Person gestellt, entfällt die unten folgende Möglichkeit h) für den verhinderten Kursteilnehmer.
  5. Es wird darauf hingewiesen, daß auf eine Umbuchung kein Rechtsanspruch besteht und diese Möglichkeit lediglich aus Koulanz angeboten wird.

h)

  1. Sollte die Teilnahme eines verbindlich angemeldeten Teilnehmers an dem gebuchten Kurs nicht möglich sein und sollte auch kein Ersatz-Teilnehmer gestellt werden können, so darf sich der Teilnehmer unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Zahlungs-Eingangs seiner Kursgebühr einmal für einen weiteren Kurs anmelden, ohne daß erneut die Kursgebühr zu entrichten ist, sofern hinreichend Platz in diesem Ersatzkurs ist.
  2. Diese Umbuchung ist bis spätestens 2 Wochen nach dem Kurstermin möglich.
  3. Der  Kunde muß sie bis spätes-tens zu diesem Zeitpunkt beim Kunden-Service von Saltantes geltend machen, seine Kursgebühr wird ihm  dann von Saltantes gutgeschrieben.
  4. Evtl. mögliche Preisdifferenzen sind vom Teilnehmer zu tragen, die Erstattung einer Preisdifferenz ist jedoch nicht möglich.
  5. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, die Möglichkeit der Umbuchung des Kurses beruht auf Koulanz.
  6. Auf diese Weise entstandene Guthaben von Kunden verfallen einmal jährlich - immer zum 31. August jeden Jahres -, wenn sie nicht vorher durch eine weitere Kurs-Teilnahme 'verbraucht' wurden, es sei denn, am entsprechenden Kurs-Ort findet innerhalb des 1 Jahres kein weiterer Kurs statt. Dann verfällt das Guthaben erst nach 2 Jahren.

i)

  1. Um für die nächsthöhere Kurs-Stufe für Mabrock berechtigt zu sein, ist die Anerkennung eines Kurses (Teilnahme-Bestätigung) erforderlich.
  2. Ausschließlich diese Bestätigung – neben den weiteren Voraussetzungen s. Berechtigungssystem - berechtigt zur Teilnahme an der nächsthöheren Kursstufe.
  3. Saltantes führt derzeit noch manuelle Aufzeichnungen über Kursteilnahmen, die zum späteren Nachweis einer Berechtigung zu höheren Kurs-Stufen herangezogen werden können.
  4. Diese Bestätigung erfolgt von seiten des jeweiligen Tanzlehrers an Saltantes und von Saltantes an den Teilnehmer.
  5. Bei Figurenkursen ist die Teilnahme am gesamten Kurs erforderlich.
  6. Nicht ausreichend für die Anerkennung ist daher nur die teilweise Anwesenheit im Kurs.
  7. Vor den höheren Figurenkursen ist zusätzlich noch eine Tanz-Prüfung abzulegen, bei der eine Mindestpunktzahl erreicht werden muß, um die Berechtigung für diesen nächsthöheren Kurs zu erhalten.
  8. Auf einer Skala von höchstens 10 Punkten sind für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 1 mindestens 3 und höchstens 5 Punkte zu erreichen, für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 2 mindestens 4 Punkte und höchstens 6 Punkte, für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 3 mindestens 5 Punkte und höchstens 7 Punkte, für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 4 mindestens 6 Punkte und höchstens 8 Punkte, für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 5 mindestens 6 Punkte und höchstens 9 Punkte, für die Prüfungen der Kurs-Gruppe 6 mindestens 7 Punkte und höchstens 10 Punkte.
  9. Die Prüfungen bestehen aus 2 Teilen, der Beurteilung des Tanzens eines Prüflings 'von außen' auf Kommandos und der Beurteilung 'von innen' beim Tanzen mit einem Prüfer/einer Prüferin.
  10. Über diese Teile wird jeweils ein Protokoll erstellt und im Anschluß an die Prüfung mit dem Prüfling besprochen.
  11. Saltantes garantiert eine bestimmte Qualität in seinen Kursen, die sich auch auf die Fähigkeiten aller Mitteilnehmer eines höheren Kurses bezieht.
  12. Berechtigungen zu höheren Kursen verfristen daher (im Geschäftsjahr 9/17-8/18 -> 1 Jahr (Empfehlung jedoch: 2 Monate)).
  13. Verfristung im Sinne dieser AGB bedeutet das Erlöschen der Berechtigung.
  14. Die Berechtigung kann wiedererworben werden durch regelmäßige Teilnahme an den Trainings der entsprechenden Stufe.
  15. Näheres dazu folgt mit dem Start des Bereichs 'Training' von Saltantes.

j)

  1. Bei der freiwilligen Wiederholung einer Kursstufe ist jeder Kurs zu bezahlen.
  2. Für jede weitere freiwillige Kursstufenwiederholung wird dann keine Kursgebühr erhoben, sofern ein Platz im Kurs zur Verfügung steht.
  3. Zahlende Teilnehmer haben vorrangig Anspruch auf einen Platz zur Teilnahme am Kurs.
  4. Hierauf (2.) besteht kein Rechtsanspruch, die Möglichkeit der kostenlosen weiteren Teilnahme an einer schon zweifach besuchten Kursstufe beruht auf Koulanz.

l)

  1. Saltantes behält sich vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen.
  2. Als wichtige Gründe gelten etwa Nicht-Identifizierbarkeit des Teilneh-mers aufgrund seiner unvollständigen Anmeldung, Schulden bei Saltantes, dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Kursteilnehmer, des Kurses oder des Lehrpersonals, Nichtbeachtung der AGB.
  3. Im Falle des Ausschlusses vom Unterricht besteht die Verpflichtung des Teilnehmers zur Entrichtung des gesamten Teilnahmebetrages fort, Ersatzansprüche gegen Saltantes bestehen nicht.

m)

  1. Saltantes bzw. das Lehrpersonal für den jeweiligen Tanzkurs haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

n)

  1. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Es besteht für die Tanzkurse keine Haftpflichtversicherung, sonstige Versicherungen obliegen dem Teilnehmer.

o)

  1. Das Zuschauen bei einem Tanzkurs ist nur für ca. 5-10 min gestattet.

p)

  1. Gestattet sind Fotoaufnahmen vom Kurs, insbesondere Gruppenfotos.
  2. Das Lehrpersonal macht immer mindestens 1 Gruppenfoto, das nach dem Kurs per E-mail auf Anfrage an die Teilnehmer verschickt wird.
  3. Nicht gestattet sind Film- oder Videoaufnahmen in den Kursen durch Teilnehmer oder Dritte.
  4. Werden jedoch Videoaufnahmen vom Lehrpersonal in den Kursen gemacht, werden diese während der Kurse bereits besprochen.
  5. Saltantes hat das Recht, die von den Teilnehmern als Kunden aufgenommen Fotos und Videoaufnahmen zu Werbezwecken zu verwenden.
  6. Mit der Vereinbarung dieser AGB erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit dieser Art der Verwendung, er wird jedoch vor jeder geplanten Verwendung noch einmal ausdrücklich gefragt.
  7. Der Teilnehmer hat das Recht, einer solchen Verwendung mündlich oder schriftlich zu widersprechen und sie damit zu untersagen.

q)

  1. Die auf der Webseite unter dem Stichpunkt 'Preise' angegebenen Preise sind unverbindliche Preis-Empfehlungen für die Tanzlehrer von Saltantes.
  2. Den konkreten Preis zu einer Dienstleistung finden Sie beim Angebot.

r)

  1. Die Reihenfolge der Kurs-Stufen ist einzuhalten.
  2. Sonderwünsche kosten extra.

3.

  1. Die Benutzung des Erlernten, insbesondere der erlernten Tanzfiguren, der erlernten Tanztechnik sowie des erlernten Tanzstils, ist nur zum privaten Gebrauch und zur ausschließlichen Anwendung im privaten Bereich gestattet.
  2. Diese Gestattung gilt auch für ehemalige Teilnehmer und Kurse.
  3. Es ist darüberhinaus im übrigen untersagt, diese Tanzkurse und deren Inhalt in welcher Form auch immer ohne eine Lizenz von Saltantes an Dritte unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben, das Erlernte Dritten zugänglich zu machen oder insbesondere Dritte zu unterrichten.
  4. Dieses Verbot gilt auch für alle ehemaligen Teilnehmer und Kurse (Geltendmachung des Urheberrechts).
  5. Die Nutzung des Erlernten in sonstiger Weise ist ausgeschlossen.

4.

  1. Als Tanzkurs-Teilnehmer ausgeschlossen ist ausdrücklich jede Person, die im rechtlichen Sinne zur 'Konkurrenz' gehört.
  2. Insbesondere sind unter 'Konkurrenz' im Sinne dieser AGB zu verstehen Inhaber und Mitarbeiter von Tanzschulen und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen, Tanzlehrer, Tanztrainer oder vergleichbare Personen, die zu gewerblichen Zwecken Dritten Tanzschritte, Bewegungsabläufe oder Choreographien vermitteln oder vorbezeichnete Tätigkeiten gewerblich aufführen oder für solche Personen in sonstiger Weise arbeiten.
  3. Ausgenommen von dieser Gruppe sind diejenigen, die sich erfolgreich um eine freie Mitarbeit oder Lizenz, z.B. als Tanzlehrer bei Saltantes, beworben haben.

5.

  1. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von

    - 200,00 € zur Zahlung fällig, wenn das in den Tanzkursen Erlernte in welcher Form auch immer einer Person zu privaten Zwecken widerrechtlich zur Nutzung zugänglich gemacht wird,- 5.000,00 € bei der widerrechtlichen Nutzung zu gewerblichen Zwecken, wobei jede Zuwiderhandlung als gesonderte Tat angesehen wird.

  2. Jede unmittelbar oder mittelbar unterrichtete Person gilt als ein selbständiger Verstoß und stellt für sich genommen eine Zuwiderhandlung dar. 3Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von der Schadenshöhe.

  3. Es steht Saltantes frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.

  4. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

6.

  1. Die vorbezeichneten AGB beziehen sich auch auf erworbene Kenntnisse aus früheren Tanzkursen.
  2. Mit einer verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs wird nochmals die Kenntnisnahme und die Geltung der Nutzungsbestimmungen auch für bereits in früheren Kursen erlangte Kenntnisse bestätigt.

7.

  1.  Nebenabreden bestehen nicht.

8.

  1. Änderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis auch nur schriftlich aufgehoben werden kann.
  2. Die AGB unterliegen deutschem Recht (formell und materiell).
  3. Gerichtsstand, soweit rechtlich vereinbar, für etwaige Streitigkeiten ist Passau.

9.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 10.

  1.  Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, eine der nichtigen oder unwirksamen Regelungen nahekommende Regelung zu treffen, wobei das tatsächlich wirtschaftlich Gewollte der nichtigen oder unwirksamen Regelungen so nahe wie möglich zu kommen hat.