Stand: 30.10.17
- 300,00 € zur Zahlung fällig, wenn das in den Tanzkursen Erlernte in welcher Form auch immer einer Person zu privaten Zwecken widerrechtlich zur Nutzung zugänglich gemacht wird,- 5.000,00 € bei der widerrechtlichen Nutzung zu gewerblichen Zwecken, wobei jede Zuwiderhandlung als gesonderte Tat angesehen wird.
Jede unmittelbar oder mittelbar unterrichtete Person gilt als ein selbständiger Verstoß und stellt für sich genommen eine Zuwiderhandlung dar. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von der Schadenshöhe.
Es steht Saltantes frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.